Was ist Katastrophenschutz?
Der Katastrophenschutz umfasst alle staatlich organisierten
Maßnahmen zur Vorbereitung und Abwehr von außergewöhnlich
großen Schadensereignissen oder Katastrophenlagen. Verantwortlich
für den Katastrophenschutz sind die jeweiligen Bundesländer.
Was ist eine Katastrophe?
Der Begriff „Katastrophe“ ist vom Gesetzgeber
her genau definiert. In Hessen ist die „Katastrophe“ im
Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
(HBKG) wie folgt definiert:
„Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist
ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung
der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem
Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung
die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie
der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
erforderlich sind.“
Welche Einheiten und Einrichtungen gibt es im Katastrophenschutz?
Die Aufgabenbereiche im Katastrophenschutz sind genau
beschrieben:
- Brandschutz,
- Gefahrstoff-ABC-Wesen,
- Sanitätswesen,
- Betreuung,
- Wasserrettung,
- Bergung und Instandsetzung,
- Führung,
- Information und Kommunikation
Wer wirkt im Katastrophenschutz mit?
Im Kreis Groß-Gerau wirken alle Hilfsorganisationen
und die Feuerwehren im Katastrophenschutz mit:
- Feuerwehren aller Städte und Gemeinden (Brandschutz
und Gefahrstoff-ABC-Wesen)
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK - Sanitätswesen,
Betreuung, Technik und Sicherheit)
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB - Sanitätswesen)
- Malteser-Hilfsdienst (MHD - Sanitätswesen)
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG - Wasserrettung)
- Technisches Hilfswerk (THW – Bergung und Instandsetzung)
Wie viele Einheiten gibt es im Kreis Groß-Gerau und wie groß
sind diese?
- 14 Löschzüge (jeweils 4 Fahrzeuge –
22 bzw. 25 Kräfte)
- 2 Gefahrstoff ABC-Züge (9 – 43)
- 4 Sanitätszüge (7 – 25)
- 2 Betreuungszüge (9 – 29)
- 1 Wasserrettungszug (7+3 Boote – 32)
- 1 kombinierte Wasserrettungsgruppe (3+2 Boote –
15)
- 2 Technische Züge (12 – 84)
- Führungseinheiten (Techn. Einsatzleitung, Katastrophenschutzstab
ca. 40 Kräfte)
- Informations- und Kommunikationseinrichtungen (IuK-Gruppe,
-Zentrale 2 – 18)
Es gibt noch weitere Ergänzungs- und Verstärkungseinheiten,
insbesondere beim DRK und THW sowie weitere personelle und materielle
Ressourcen, hauptsächlich bei den Feuerwehren. |