Was ist Katastrophenschutz?

Der Katastrophenschutz umfasst alle staatlich organisierten Maßnahmen zur Vorbereitung und Abwehr von außergewöhnlich großen Schadensereignissen oder Katastrophenlagen. Verantwortlich für den Katastrophenschutz sind die jeweiligen Bundesländer.

Was ist eine Katastrophe?

Der Begriff „Katastrophe“ ist vom Gesetzgeber her genau definiert. In Hessen ist die „Katastrophe“ im Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) wie folgt definiert:

„Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.“

Welche Einheiten und Einrichtungen gibt es im Katastrophenschutz?

Die Aufgabenbereiche im Katastrophenschutz sind genau beschrieben:

  • Brandschutz,
  • Gefahrstoff-ABC-Wesen,
  • Sanitätswesen,
  • Betreuung,
  • Wasserrettung,
  • Bergung und Instandsetzung,
  • Führung,
  • Information und Kommunikation

Wer wirkt im Katastrophenschutz mit?

Im Kreis Groß-Gerau wirken alle Hilfsorganisationen und die Feuerwehren im Katastrophenschutz mit:

  • Feuerwehren aller Städte und Gemeinden (Brandschutz und Gefahrstoff-ABC-Wesen)
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK - Sanitätswesen, Betreuung, Technik und Sicherheit)
  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB - Sanitätswesen)
  • Malteser-Hilfsdienst (MHD - Sanitätswesen)
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG - Wasserrettung)
  • Technisches Hilfswerk (THW – Bergung und Instandsetzung)

Wie viele Einheiten gibt es im Kreis Groß-Gerau und wie groß sind diese?

  • 14 Löschzüge (jeweils 4 Fahrzeuge – 22 bzw. 25 Kräfte)
  • 2 Gefahrstoff ABC-Züge (9 – 43)
  • 4 Sanitätszüge (7 – 25)
  • 2 Betreuungszüge (9 – 29)
  • 1 Wasserrettungszug (7+3 Boote – 32)
  • 1 kombinierte Wasserrettungsgruppe (3+2 Boote – 15)
  • 2 Technische Züge (12 – 84)
  • Führungseinheiten (Techn. Einsatzleitung, Katastrophenschutzstab ca. 40 Kräfte)
  • Informations- und Kommunikationseinrichtungen (IuK-Gruppe, -Zentrale 2 – 18)

Es gibt noch weitere Ergänzungs- und Verstärkungseinheiten, insbesondere beim DRK und THW sowie weitere personelle und materielle Ressourcen, hauptsächlich bei den Feuerwehren.


 

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