SEG - Betreuung

Im Betreuungsbereich gibt es unterhalb der Zugeinheit (Stärke: 29) noch Schnelle Einsatzgruppen (SEG) mit einer Stärke von 16 Personen. Im Kreis Groß-Gerau gibt es zwei Betreuung-SEG´s (und 4 Sanität-SEG´s).Die SEG-Betreuung besteht neben dem Zugtrupp aus einem Betreuungs- und einem Techniktrupp. Der Ortsverein Dornheim wirkt mit mehreren Kräften in der SEG Betreuung II mit. Die Alarm- und Ausrückeordnung des Kreises Groß-Gerau sieht relativ häufig Einsätze von SEG´s vor. So rückt man nicht erst bei Großschadensereignissen aus. Zum Beispiel bei Wohnungsbränden oder Verkehrsunfällen werden Personen, die leicht verletzt bzw. unverletzt sind, betreut.

Aufgaben der Teileinheiten Betreuung

Zugtrupp (Stärke: 1 [Zugführer] / 1 [Gruppenführer] / 2 [Helfer] = 4 [insgesamt]):
Der Zugtrupp mit dem Zugführer koordiniert die Abläufe der einzelnen Arbeiten der Trupps im Betreuungszug. Die Kommunikation zwischen der Leitung des Einsatzabschnittes und den Kräften des Zuges erfolgt über den Zugführer.

Der Betreuungstrupp 2 x ( - / 1 / 4 = 5 ):

  • leistet Erste Hilfe und soziale Betreuung bei Verletzten, kranken und Betroffenen,
  • betreut Verletzte, Kranke und Betroffene,
  • wirkt mit bei der psychosozialen Betreuung und Panikbekämpfung,
  • beschafft Gegenstände des dringenden persönlichen Bedarfs, verwaltet diese und gibt sie an die Betroffenen aus,
  • hilft bei Räumung und Evakuierung.

Der Techniktrupp ( - / 1 / 4 = 5 ):

  • stellt Zelte für Betreuungs- und Sanitätseinsätze zur Verfügung,
  • baut Zelte auf und beheizt sie und die Unterkünfte,
  • stellt die Stromversorgung sicher und errichtet und betreibt mobile Beleuchtungsanlagen,
  • errichtet Absperrungen zur Lenkung des Einsatzgeschehens, insbesondere für Krankenwagenhalteplätze, Verletztensammelstellen und Notunterkünfte
  • beschafft Ersatzteile und leistet technische Hilfe an Fahrzeugen und Geräten der Betreuungs- und Sanitätseinheiten,
  • sichert Zu- und Abfahrtswege zum Schadensgebiet,
  • führt einfache handwerkliche Arbeiten durch.

Der Unterkunftstrupp ( - / 1 / 4 = 5 ):

  • wirkt mit beim Einrichten und Betreiben von Notfallstationen,
  • richtet behelfsmäßig Unterkünfte ein,
  • registriert Betroffene und unterschützt das Kreisauskunftsbüro, richtet Betreuungsstellen ein und betreibt diese,
  • unterstützt Betreuungs- und Sanitätseinheiten bei der Entsorgung.

Der Verpflegungstrupp ( - / 1 / 4 = 5 ):

  • beschafft Lebensmittel und Getränke,
  • überwacht bei bevorratenden Lebensmitteln die Verfallsdaten, sorgt für rechtzeitige Verwendung und Umwälzung,
  • bereitet Kalt- und Warmverpflegung sowie Getränke zu,
  • gibt Verpflegung und Getränke aus, transportiert Verpflegung und Getränke,
  • wirkt bei der Trinkwasserausgabe mit.

Betreuungszug – Gesamtstärke 1 / 6 / 22 = 29


 

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